Zweitbescheinigung für einen Erste-Hilfe-Kurs

Über das nachfolgende Formular können Sie eine Zweitbescheinigung für Ihren an der Sanitätsschule Nord absolvierten Erste-Hilfe-Kurs beantragen.

Die Mindestgebühr beträgt 20,- €. Sie gilt für das Durchsuchen von 4 Monaten innerhalb der max. zurückliegenden 5 Jahre ab Eingang Ihres Antrags. Für jeden weiteren Suchmonat fallen zusätzlich 5,- € an. Die Gebühren sind auch dann zu entrichten, wenn Ihre Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs an der Sanitätsschule Nord nicht nachweisbar ist und entsprechend keine Zweitbescheinigung ausgestellt werden kann.

Überweisen Sie die Gebühren nach Absenden des Antrags bitte an:

Sanitätsschule Nord
Volksbank Eutin
IBAN: DE75 2139 2218 0000 0621 38
Verwendungszweck: EH-Ersatzbescheinigung + Ihren Vor- und Nachnamen


Hinweis: Für Sehtestbescheinigungen dürfen wegen behördlicher Vorgaben keine Zweitschriften ausgestellt werden.

Teilnehmerdaten und Bescheinigung

Die eingegebenen Daten sind für die Ausstellung der Zweitbescheinigung vonnöten.

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben.

Der Antrag gilt für eine Zweitbescheinigung für einen Erste-Hilfe-Kurs!


AZAV-zertifizierter Bildungsträger gem. § 87 SGB III | staatlich anerkannte Lehranstalt für Rettungsassistenten und Rettungsassistentinnen | staatlich geeignete Stelle zur Durchführung von Ausbilderschulungen | staatliche Anerkennung für BAföG und Bildungsurlaub | DGUV-Ermächtigung als Stelle für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe gem. DGUV 304-001 sowie Multiplikatorenschulungen (Erste-Hilfe-Ausbilder-Schulungen)

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