Bearbeitungsgebühren: Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr von 20,- €. Da es sich hierbei nicht um eine reine Ausstellungsgebühr handelt, fällt diese auch bei Anträgen an, bei denen keine Teilnahme nachweisbar und somit keine Bescheinigung ausstellbar ist. Bitte geben Sie in der letzten Spalte pro Suchantrag einen Maximalzeitraum von 4 Monaten innerhalb der letzten 5 Jahre an. Für jeden weiteren Suchmonat müssen 5,- € zusätzlich überwiesen werden, da wir keine Personendaten elektronisch speichern und in jeder Liste eines jeden Tages im beauftragten Suchzeitraum händisch in Listen gesucht werden muss. Sofern Sie über ein Bild oder Scan ihrer alten Bescheinigung verfügen, schicken Sie dies bitte mit. Überweisen Sie vorab den Betrag unter dem Verwendungszweck „Ersatzbescheinigung + Ihren Vor- und Zunamen“ an DE75 2139 2218 0000 0621 38. Für Sehtestbescheinigungen dürfen wegen behördlicher Vorgaben im Nachhinein keine Zweitschriften ausgestellt werden.
Die eingegebenen Daten sind für die Ausstellung der Zweitbescheinigung vonnöten.